
FAQ
Frequently Asked Questions (Häufig gestellte Fragen)
- Rufen sie uns an oder schreiben sie uns eine E-Mail oder hinterlassen sie uns eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter.
- Beim 1. Termin kommen Sie bitte 10 Minuten früher, um unser Anmeldeformular auszufüllen und weitere Formalitäten zu klären (Eigenanteil bezahlen etc. – weitere Infos zum Eigenanteil finden sie unter Punkt 4).
- Bitte bringen sie außerdem alle Befunde/Unterlagen (z.B. Berichte von Ärzten, Therapeuten, SPZs etc.) des Patienten mit und bei Kindern gerne auch das gelbe Vorsorgeheft.
- Ganz wichtig ist natürlich auch das Rezept des Arztes.
- Ja, das machen wir. Ganz wichtig ist jedoch, dass auf ihrem Rezept vom überweisenden Arzt die Notwenigkeit eines Hausbesuches markiert ist, da sonst die Krankenkasse, die zusätzlichen Kosten nicht übernimmt.
- Sofern ihr Arzt eine behandlungsbedürftige Indikation festgestellt und ein Rezept ausgestellt hat, werden die Therapiekosten von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.
- Kinder sind zuzahlungsfrei, Erwachsene ab 18 Jahren müssen einen geringen Eigenanteil (10 % des jeweiligen Kassensatzes + 10 € pro Verordnung) bezahlen, es sei denn es liegt eine Gebührenbefreiung vor. Im Falle einer Zuzahlungsbefreiung benötigen wir eine Kopie Ihres Befreiungsausweises.
- Der privatversicherte Patient ist direkter Vertragspartner der Praxis und trägt die Gesamtkosten der Behandlung selbst. Er kann die Rechnung hinterher zur Erstattung bei seiner privaten Krankenversicherung einreichen.
- Der verordnende Arzt stellt ihnen ein Rezept aus, sofern dieser die Notwendigkeit für eine Behandlung festgestellt hat.
- Bedenken Sie bitte, dass zwischen Ausstellungsdatum der Verordnung und dem ersten Termin der Behandlung nicht mehr als 28 Tage liegen dürfen.
- Bitte achten Sie darauf, dass das Personalfeld korrekt mit Ihren Daten ausgefüllt ist.
- Eine Physiotherapie, Sprachtherapie oder Ergotherapie kann für Menschen jeden Alters relevant werden. Sollten Sie sich fragen, ob Sie, Ihr Kind oder eine andere Person aus ihrem persönlichen Umfeld eine dieser Therapieformen benötigt, beraten wir Sie gerne.
- Die letztendliche Entscheidung über die Notwendigkeit einer Physio-, Sprach- oder Ergotherapie zu Lasten der Krankenkassen obliegt jedoch immer Ihrem Arzt.
- Ein Rezept erhalten Sie je nach Störungsbild vom Orthopäden, Neurologen, Internisten, HNO-Arzt, Kieferorthopäden, von Ihrem Hausarzt, bzw. Kinderarzt oder einem anderen Arzt.
Weitere Informationen zum Thema Psychotherapie und Beratung finden Sie unter Leistungen
Physiotherapeuten und Sprachtherapeuten in Ausbildung können über unsere Kooperationspartner (Physiotherapie/Logopädie-Schulen, Universität zu Köln) Praktika bei uns machen. Darüber hinaus bieten wir, aufgrund der hohen Auslastung über unsere Kooperationspartner aber leider keine weiteren Praktika an.